Warum ein Gutachten

Kauf und Verkauf:

Käufer und Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung ein Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks anfertigen.

Erbauseinandersetzungen:

Zur Aufteilung der Erbmasse werden die Verkehrswerte der in der Erbmasse enthaltenen Immobilien benötigt.

Zwangsversteigerung:

Der Verkehrswert dient als Grundlage für die Bemessung des zu fordernden Mindestangebots.

Steuerliche Zwecke:

Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäuteanteil nach dem Verhältnis der Teilwerte erforderlich.

Für die Übernahme von Betriebsvermögen in Privatvermögen müssen die Verkehrswerte der Betrieblichen Immobilien ermittelt werden.

Entschädigung:

Werden Grundstücke oder Grundstücksteile für eine hoheitliche Maßnahme in Anspruch genommen, beispielweise im Wege der Enteignung, so bemisst sich die angemessene Entschädigung nach dem Verkehrswert des Grundstücks(teils).  

Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Baulandumlegung sowie
Grenzregelung:

Maßnahmenbedingte Werterhöhungen der eingebrachten Grundstückseigentümer an die Allgemeinheit auszugleich. Zu diesem Zweck, ist die Wertsteigerung (d.h. die Differenz aus dem maßnahmenbeeinflußten und dem maßnahmenunbeieinflußten Verkehswert) zu ermitteln.

Finanzierung:

Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Ausbau) muss das Kreditinstitut den Beleihungswert ermitteln lassen.

Versicherung:

Für die Sachversicherung des Gebäudes gegen Elementarrisiken werden Versicherungswertermittlungen benötigt.